Chronik der Zeugen Jehovas
Hannover
Zusammengestellt von Robin-Nikolai und Karlo Vegelahn
Ein Besonderer Dank geht an Marcell Baumunk
der mir zahlreiche Dokumente zur Verfügung stellte
©
Copyright by Karlo Vegelahn, Stand 22.10.2006
E-Mail: Karlo@Archiv-Vegelahn.de
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Bilder
aus
den
20er
Jahren
mit
der
Ortsangabe
Hannover |
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Schw. Margarete Schneider |
Brd. C. Otto |
Schw. Iffland |
Brd. Unverzagt |
Brd. Fr. Paul |
Schw. L. Paul |
Fam. Gottschalk |
Brd. Jordan |
1891![]() |
Charles Taze Russell
besuchte in Deutschland folgende Orte: Hannover,
Berlin, Wittenberg,
Leipzig,
Dresden, Wien,
Strassburg, Köln und Mainz
wE
1892, S.1370:
|
1910![]() |
14.08.1910
Hermann Herkendell wX 08.1910, S.130 |
1913![]() |
09.07.-10.07.1913 Paul BalzereitwX 06.1913 S. 8
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1914 |
17.02.-18.02.1914 C.C. Binkele in
Hannover wX 01.1914, S. 2 |
1916 |
26.09.-27.09.1916
Paul Balzereit wX 09.1916 S. 130
04.-05.12.1916 Karl Wellershaus |
1917 |
20.01.-21.01.1917 Bruder Cunow in
Hannover wX 01.1917, S. 2
23.09.-03.11.1917 Bruder Zellmann in
Hannover |
1919 |
13.04.1919 beim Gedächtnismahl 68
Teilnehmer wX 07/08.1919, S.128 |
1921 |
16.11.1921 Hannover |
1924 |
18.04.1924 beim Gedächtnismahl 155
Teilnehmer wX 01.10..1924, S.303 |
1925 |
08.04.1925
beim Gedächtnismahl 158 Teilnehmer wX 15.09..1925, S.288 |
1926 |
27.03.1926
beim Gedächtnismahl 158 Teilnehmer wX 15.09..1925, S.252 |
1927 |
27.03.1927
beim Gedächtnismahl 60 Teilnehmer wX 15.08..1927, S.252 |
1932 |
Wochenendversammlungen 06.-07.02.1932
Gastredner: W. Fischer, & Thümmler, |
1933-1937 |
Auszüge über den Bezirk Hannover aus dem Buch:
(Seite 62, 63): Halbmonatsbericht des hannoverschen Regierungspräsidenten an den Preußischen Innenminister. 6. Juli 1933:
(Seite
116):
(Seite 166): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Mai 1934. 4. Juni 1934:
(Seite 177): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Juni 1934. 4. Juli 1934:
(Seite 188): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Juli 1934. 4. August 1934:
(Seite 213): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat August 1934. 4. September 1934:
(Seite 260, 261): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Oktober 1934. 4-November 1934:
(Seite 306) Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Januar 1935. 5-Februar 1935:
(Seite 341): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Benin für den Monat März 1935. 3. April 1935:
(Seite 355):
(Seite 358): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Mai 1935. 4. Juni 1935:
(Seite 359):
(Seite 381): Lagebericht des hannoverschen Regierungspräsidenten an den Reichsminister des Innern für die Monate April / Mai 1935. 3. Juni 1935:
(Seite 404): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Juli 1935. 3. August 1935:
(Seite 439); Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Oktober 1935. 4. November 1935:
(Seite 494): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hildesheim an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Januar 1936. 3. Februar 1936:
(Seite 522): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1936. 4. März 1936:
(Seite 526): Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1936. 4. März 1936:
Die Einbecker Zeitung berichte hierüber: Einbeck Stadt und Land – Einbeck, 20. April 1936
Verhandlung vor dem
Sondergericht gegen Anhänger der internationalen
Bibelforscher-Vereinigung in Einbeck d) Als mit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus hineingeleuchtet wurde in die internationalen Verbindungen verschiedener Gemeinschaften, die teils unter humanitären, teils unter religiösen Deckmantel ihre volksfeindlichen Ziele verfochten, da traf im Laufe des Jahres 1933 auch ein Verbot die Internationale Bibelforscher=Vereinigung, die, von einem Juden in Amerika geleitet, sich in immer schärferen Angriffen gegen den nationalsozialistischen Staat und seine Einrichtungen erging. Auch in der Stadt Einbeck bestand eine Gruppe jener Vereinigung, die – wie sich aus verschiedenen Anzeichen ergab – trotz des Verbotes weiter ihre Zusammenkünfte abhielt. Im Januar dieses Jahres konnte auf eine Anzeige hin der Polizeihauptwachtmeister Eifert überraschend in eine Zusammenkunft einiger Anhänger der IBV eindringen und die Teilnehmer festnehmen. Die sich anschließende Untersuchung führte zu einer Anklage gegen 12 Einwohner und Einwohnerinnen, die sich am Sonnabend in Einbeck vor einem Sondergericht zum Schutz von Volk und Staat zu verantworten hatten. Die Anklage richtete sich in erster Linie gegen den Einwohner Karl Sch[eibner], Langerwall 7, der sich führend in der Internationalen Bibelforscher=Vereinigung in Einbeck betätigt hatte, ferner gegen den Einwohner Gustav Br[andes], und Helene B.[?]. Sechs weitere angeklagte Einwohnerinnen wurden im Laufe der Verhandlung freigesprochen. Sämtliche Angeklagten wurde vorgeworfen in der Zeit vom Herbst 1935 bis Anfang des Jahres 1936 sich gegen das Gesetzt von Volk und Staat vergangen zu haben, indem sie sich trotz des bestehenden Verbotes weiter für die Internationale Bibelforscher=Vereinigung betätigten. Dem Angeklagten Sch[eibner] wurde ferner der schwere Vorwurf gemacht, sich gegen das Heimtückegesetzt vergangen zu haben, in dem er Aeußerungen machte, die eine schwere Schädigung des Ansehens des Reiches und der SA darstellen. Sämtliche Angeklagte haben in der Voruntersuchung zugegeben, daß ihnen das Verbot der Internationale Bibelforscher= Vereinigung bekannt war. Das Gericht trat zuerst in die Vernehmung des Angeklagten Sch[eibner] ein. Er gab zu, seit Jahren Anhänger der IBV zu sein, trat dann aber im Laufe der Vernehmung wenig männlich für seine Taten ein. Nur durch Zufall sollen angeblich die fünf Personen, die von der Polizei überrascht wurden, zusammengekommen sein; Vom Verbot der IBV will er nur „gerüchtsweise“ gehört haben, obwohl bei ihm eine genaue Anweisung gefunden wurde, wie sich die Anhänger der IBV gegenüber der Polizei und dem Gericht zu verhalten haben und er diese Anweisung mit seinen Anhängern besprochen hatte. Der allen Fragen der IBV sehr sachkundige Präsident des Sondergerichts trieb den recht kläglichen „Zeugen Jehovas“ arg in die Enge. Während die nächste Angeklagte, Frau Anna M[uhs] ebenfalls bei dem „zufälligen Zusammentreffen“ blieb, bekannte Frau Karoline G[edan] sich ehrlich und offen zu ihren Taten. De Vernehmung der übrigen zum „Kreise des Sch[eibner] gehörenden Angeklagten bestätigten im einzelnen, daß sie sich alle gemeinschaftlich gegen das bestehende Verbot vergangen hatten, ihre Zusammenkünfte weiter abhielten und in ihnen die verbotenen Schriften der IBV lasen und besprachen. Ein zweiter Kreis von Anhängern der IBV soll um den Angeklagten Gustav Br[andes], Hägerstraße 12, bestanden haben. Auch er versuchte sich mit sehr dürftigen Ausreden aus der Schlinge zu ziehen und musste vom Präsidenten sehr deutlich vermahnt werden, die Wahrheit zu sagen, so wie es die meisten der Angeklagten getan hatten. Es ergab sich aus seiner und der nachfolgenden Angeklagten Aussage, daß auch er noch nach dem Verbot Druckschriften der IBV verteilt hatte. Zweifelhaft blieb, ob eine Zusammenkunft mehrer Angeklagten zu Weihnachten in seinem Hause der Besprechung von Schriften der IBV gedient hatte. Das Gericht trat dann nochmals in die Vernehmung des Angeklagten Sch[eibner] ein, der einmal zugab, auf seiner Schreibmaschine Druckschriften der IBV vervielfältigt zu haben, zum anderen, einer Einwohnerin gegenüber einen sehr üblen „Witz“ erzählt, Lügen über die Behandlung im Konzentrationslager verbreitet und entsprechend den Anschauungen der IBV von den Einrichtungen des Staates als von „Organisationen des Satans“ gesprochen zu haben. Der Zeuge, Hauptwachtmeister Eifert, schilderte, wie er auf Grund einer Mitteilung in die Zusammenkunft der Anhänger des Sch[eibner] gekommen war. Das Schlüsselloch der Eingangstür war mit einem Taschentuch verhängt, und als er eintrat, ließ die Angeklagte Frau B[?] eine Schrift, die auf dem Tische lag auf den Fußboden fallen (genau nach den Anweisungen, die den Anhängern der IBV gegeben sind). Bei dem Angeklagten Sch[eibner] wurden in den Taschen mehrere Schriften der IBV gefunden. Die zweite Zeugin, Fräulein Blumenberg, bestätigt, daß ihr gegenüber Sch[eibner] die den Staat und seine Einrichtung beleidigenden Aussagen gemacht habe. Damit war die Beweiserhebung geschlossen. Der Präsident wies vor dem Plädoyer des Staatsanwalts darauf hin, daß es dem Gericht bekannt sei, daß man behaupte, die Internationalen Bibelforscher würden ihrer Religion wegen verfolgt. Diese Behauptung sei falsch. Jeder könne sich die Bibel auslegen, wie er wolle, aber kein Staat könne dulden, daß unter der Flagge der Internationalen Bibelforscher eine gemeine politische Hetze betrieben werde. Aus dem Passus einer der IBV-Druckschriften bewies der Präsident, wie gemein die Hetze und wie berechtigt mithin das Verbot der IBV ist. An diese Erklärung knüpfte der Staatsanwalt an; er schilderte weiter diese internationale, staatsfeindliche Organisation, die unter der Leitung eines Juden in Amerika steht und ihre Netze überall auswirft, um Menschen für ihre Zwecke zu missbrauchen und sie gegen die Gemeinschaft ihres Volkes zu hetzen. Unter diesem jüdischen Einfluß wenden sich die Anhänger der IBV gegen die Wehrpflicht, gegen die Beteiligung an den Wahlen, kurz, sie versagen ihren staatsbürgerlichen Pflichten. Aus diesem Grunde und nicht wegen ihres persönlichen Glaubens traf die IBV das Verbot. Der Staatsanwalt wandte sich dann den Handlungen der Angeklagten zu und beantragte nach eingehender Darlegung der Schuld der einzelnen für den Angeklagten Sch[eibner] insgesamt ein Jahr sechs Monate Gefängnis, für die angeklagten Anhänger seines Kreises sechs Wochen bis drei Monate Gefängnis, für den Angeklagten Br[andes] sechs Monate und für seinen Anhängerkreis je ein Monat Gefängnis. Die den Angeklagten gestellten Pflichtverteidiger, Die Rechtsanwälte Dr. Brandt, Helmsen, Hans Urbanczyk und Garbe, plädierten auf Freisprechung oder milde Bestrafung ihrer Mandanten. Nach kurzer Beratung fällt das Sondergericht folgendes Urteil: Der Angeklagte Sch[eibner] wird zu einem Jahr zwei Monate Gefängnis verurteilt, der Angeklagte Br[andes] zu drei Monate Gefängnis, die Angeklagten Frau M[uhr], Frau G[Gedan], Frau B[?] und Fräulein B. zu je sechs Wochen Gefängnis. Die übrigen angeklagten Einwohnerinnen wurden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Den Verurteilten wird die erlittene Schutzhaft angerechnet. In der Urteilsbegründung betont der Präsident, daß Sch[eibner] sich selbst darüber klar sein mußte, daß er Strafe verdient habe. Er hatte eine leitende Stelle in der IVB in Einbeck inne und war die Seele seiner Anhängerschaft. Er ist bereits Opfer des gefährlichen internationalen Giftes geworden, denn die von ihm mehrfach geäußerten politischen Redensarten stammen nicht von ihm, sondern sind ihm von der Internationale Bibelforscher=Vereinigung eingegeben worden. Er muß die Folgen tragen, und sie müssen hart sein, damit endlich einmal die politische Hetze unter religiösem Deckmantel aufhört. Erheblich milder seinen die Handlungen aller übrigen Angeklagten zu beurteilen. Zwar könne man wohl nicht wie bei Sch[eibner] von einem „Kreis Br[andes] sprechen, doch habe auch Br[andes] in führender Stellung in der IVB in Einbeck gestanden. Eine Strafe von drei Monaten halte man daher für angemessen. Gegenüber den angeklagten Frauen seines „Kreises“ habe die Beweißaufnahme keine Anhaltspunkte ergeben; sie wurden daher freigesprochen. Schwieriger sei die Beurteilung der Handlung der vier Frauen des Kreises Sch[eibner]. Das Gericht glaube den Angeklagten durchaus, daß sie die Ziele der IBV nicht durchschaut haben, sie haben aber von dem Verbot der IBV gewußt. Sie durften daher nicht mehr an Versammlungen oder dergleichen teilnehmen. Wenn die Strafe gegen sie trotzdem nur auf sechs Wochen Gefängnis laute, dann deshalb, weil ihnen das Gericht zugute halte, daß sie sich nur einer gewissen religiösen „Verbohrtheit“ über die staatlichen Gesetze hinweggesetzt hätten. Das Gericht verfügt weiter neben der Einziehung der Schreibmaschine des Sch[eibner] die Einziehung sämtlicher beschlagnahmten Schriften der IBV, um die Angeklagten vor weiteren Taten zu schützen. In seinem Schlußwort sprach der Präsident die Hoffnung aus, daß das „IBV-Drama“ in Einbeck endgültig sein Ende gefunden und ein jeder erkannt habe, daß das Gericht weit davon entfernt sei, die Religion zu bestrafen, wohl aber sich scharf gegen die Kreise wende, die an einer Zersetzung der schwer erkämpften Gemeinschaft unseres Volkes arbeiteten.
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1947 |
Kreisversammlung Jahrestext: Lobet Jehova, alle Nationen, Psalm 117:1 01.08.-03.08.1947 |
1948 |
Theokratische Kreisversammlung
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1949![]() |
Bezirks-Versammlung Es ist später als Du denkst 22.07.-24.07.1949 Messegelände Halle IV
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1951 |
Theokratische Kreisversammlung30.11.-02.12.1951 Hannover Döhren - Döhrener Maschpark - Suthwiesenstrasse
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1952 |
Theokratische Kreisversammlung11.04.-13.04.1951 Hannover Misburg Restaurant Meyers Garten - Waldstrasse -
Bezirksversammlung 26.09.-28.09.1952 Stadthalle
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1953 |
Theokratische Kreisversammlung 04.12.-06.12.1953 Glashalle
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1955 |
Theokratische Kreisversammlung 07.01.-09.01.1955 Glashalle
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1957 |
Theokratische Kreisversammlung 11.01.-13.01.1957 Glashalle 27.12.-29.12.1957 Kuppelsaal
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1958 |
Theokratische Kreisversammlung 26.12.-28.12.1958 Niedersachsenhalle
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Theokratische Kreisversammlung 12.02.-14.02.1958 Niedersachsenhalle
Bezirksversammlung
11.08.-14.08.1960 Niedersachsenstadion |
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1962 |
Kreisversammlung 02.02.-04.02.1962 Hannover - Niedersachsenhalle - Corvinusplatz Kreisversammlung 23.11.-25.11.1962 Hannover Döhren - Döhrener Maschpark - Am Maschsee Kreisversammlung 14.12.-16.12.1962 Hannover - Niedersachsenhalle - Corvinusplatz
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1964 |
Kreisversammlung 03.01.-05.01.1964 "Niedersachsenhalle" - Corvinusstraße Kreisversammlung 14.02.-16.02.1964 "Niedersachsenhalle" - Corvinusstraße
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1965 |
Kreisversammlung 15.01.-17.01.1965 "Niedersachsenhalle" - Corvinusstraße Kreisversammlung 24.12.-26.12.1965 "Sporthalle" der Stresemannschule - Stresemannplatz
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1966 |
Kreisversammlung 14.01.-16.01.1966 Niedersachsenhalle - Corvinusplatz Kreisversammlung 16.12.-18.12.1966 Niedersachsenhalle - Corvinusplatz
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1968 |
Kreisversammlung 02-02.-04.02.1968 Niedersachsenhalle Corvinusplatz Kreisversammlung 11.10.-13.10.1968 Hannover Döhren - Döhrener Maschpark - Suthwiesenstraße 40 Kreisversammlung 18-10.-20.10.1968 Niedersachsenhalle Corvinusplatz
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1969 |
Kreisversammlung 24.01.-26.01.1969 Niedersachsenhalle Corvinusplatz Kreisversammlung 20.06.-22.06.1969 Niedersachsenhalle Corvinusplatz
Kreisversammlung 24.10.-26.10.1969 Niedersachsenhalle Corvinusplatz
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1971![]() |
Kreisversammlung 05.02.-07.02.1971 Niedersachsenhalle Corvinusplatz
Bezirkskongress 04.08.-08.08.1971 Messegelände Halle 19 und 20
Kreisversammlung 05.11.-07.11.1971 Niedersachsenhalle Corvinusplatz
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1972 |
Kreiskongress 18.02.-20.02.1972 Niedersachsenhalle Corvinusplatz Kreiskongress 19.05.-21.05.1972 Niedersachsenhalle Corvinusplatz
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1975![]() |
Bezirkskongress Motto: Gottes Souveränität
17.07.-20.07.1975 Messegelände Halle 19 und 20
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1976![]() |
Kreiskongress 10.01.-11.01.1976 Niedersachsenhalle Corvinusplatz Kreiskongress 29.05.-30.05.1976 Niedersachsenhalle Corvinusplatz
Bezirkskongress
29.07.-01.08.1976
Eilenriedehalle
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1977![]() |
Kreiskongress 08.01.-09.01.1977 Niedersachsenhalle Theodor-Heuss-Platz
Bezirkskongress 14.07.-17.07.1977 Messegelände Halle 19 und 20
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1979![]() |
Bezirkskongress Motto: Lebendige Hoffnung - District Conventions: "Living Hope" 19.07.-22.07.1979 Niedersachsenstadion
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1980![]() |
Bezirkskongress Motto: Göttliche Liebe - District Conventions: "Divine Love" 17.07.-20.07.1980 Niedersachsenstadion
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1981![]() |
Bezirkskongress Motto: Loyale Unterstützer des Köngreiches - District Conventions: "Kingdom Loyalty" 30.07.-02.08.1981 Niedersachsenstadion
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1982![]() |
Bezirkskongress Motto: Königreichswahrheit - District Conventions: "Kingdom Truth" 22.07.-25.07.1982 Niedersachsenstadion
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1983![]() |
Bezirkskongress Motto: Königreichseinheit - District Conventions: "Kingdom Unity" 28.07.-31.07.1983 Niedersachsenstadion
Osteroder Kreisanzeiger |
1984![]() |
Bezirkskongress
Motto: Köngreichsmehrung - District Conventions: "Kingdom Increase" 19.07.-22.07.1984 Niedersachsenstadion
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1985![]() |
Bezirkskongress Motto: Bewahrer der Lauterkeit - District Conventions: "Integrity Keepers" 18.07.-21.07.1985 Niedersachsenstadion
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1986![]() |
Bezirkskongress
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1987![]() |
Bezirkskongress Motto: Vertraue auf Jehova - District Conventions: "Trust in Jehovah" 17.07.-19.07.1987 Niedersachsenstadion
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1989![]() |
Bezirkskongress Motto: Gottergebenheit - District Conventions: "Godly Devotion" 21.07.-23.07.1989 Niedersachsenstadion
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1990![]() |
Bezirkskongress 12.07.-15.07.1990 Niedersachsenstadion
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1991![]() |
Bezirkskongress
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1992![]() |
Bezirkskongress
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1993![]() |
Bezirkskongress Motto: Göttliche Belehrung - District Conventions: "Divine Teaching"
22.07.-25.07.1993 Niedersachsenstadion |
Bezirkskongress
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1996![]() |
Bezirkskongress
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1997![]() |
Bezirkskongress
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2000![]() |
Bezirkskongress Motto: Täter des Wortes Gottes - District Conventions: "Doers of God’s Word"
14.07.-16.07.2000
Niedersachsenstadion |
2001![]() |
Bezirkskongress
29.06.-01.07.2001
Niedersachsenstadion (auch Gebärdensprache) |
2002![]() |
Bezirkskongress
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2007 |
Bezirkskongress
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Abkürzungen: